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Daseinsvorsorge und Wettbewerb in der Europäischen Union
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Der Binnenmarkt der Europäischen Union dient dem Ziel, den Produzenten und Anbietern am Markt einen großen Wirtschaftsraum zur Verfügung zu stellen und dadurch die Verbraucher auch in den Genuss preiswerter und besserer Dienstleistungen kommen zu lassen. Der Markt kann nur funktionieren, wenn das Gemeinschaftsrecht, die Marktregeln, von einer kompetenten Behörde durchgesetzt und notfalls von Gerichten überprüft werden. Dem widmen sich die Europäische Kommission sowie die Gerichte der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof. Das Europäische Wettbewerbsrecht ist eines der erfolgreichsten Kapitel des europäischen Einigungsprozesses. Die obengenannten wirtschaftlichen Freiheiten der Unionsbürger und die Verpflichtungen der europäischen Union, eine offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Art. 4 EGV) zu schaffen, haben bisher schrittweise zur Abschaffung ehemaliger Monopole geführt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt. Die Vorteile in den Branchen Telekommunikation, Strom und Gas sind für alle Verbraucher evident. Im Zuge dieser Entwicklung erfahren auch traditionelle Dienstleister im Rahmen der sogenannten öffentlichen Daseinsvorsorge zunehmend Konkurrenz. Die Wettbewerber achten zunehmend darauf, ob sie nicht durch herkömmliche Gepflogenheiten in ihren Marktchancen ungerechtfertigt beeinträchtigt werden. Die Kommission sieht sich zunehmend veranlasst, Beschwerden von Wettbewerbern zu bearbeiten, die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu kontrollieren und notfalls durchzusetzen. Die traditionellen Leistungserbringer wehren sich dagegen häufig nicht nur mit konkret leistungsbezogenen Einwänden, sondern auch mit der Generalbehauptung, die öffentliche Daseinsvorsorge schlechthin werde gefährdet, wenn ihre traditionellen Leistungen überprüft oder auch eingeschränkt würden. In dieser Situation hat die Europäische Kommission die Aufgabe, sensibel auf gewachsene Strukturen zu achten, ohne die Interessen der Verbraucher an einem großen, fairen Markt zu verletzen. Die Gesetzgeber - Rat und Europäisches Parlament - haben die Aufgabe, die Europäische Kommission dabei zu kontrollieren, zu unterstützen, notfalls auch Gemeinschaftsrecht neu zu erlassen. Das vorliegende Heft der "Schriften zur Europäischen Integration" umfasst Analysen und Informationen zur aktuellen Debatte um die Daseinsvorsorge sowie zur europäischen Wettbewerbspolitik. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament will damit einen Beitrag zur Diskussion um die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes leisten. |

Daseinsvorsorge und Wettbewerb

