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Ausschüsse
Ausschusstätigkeit von Herrn Dr. Thomas Ulmer MdEP

Im Europäischen Parlament gibt es insgesamt 20 ständige Ausschüsse und zwei Unterausschüsse (DROI und SEDE). Die Ausschüsse befassen sich mit allen Themengebieten der EU-Politik. Diese reichen von Auswärtigen Angelegenheiten über Verkehr und Fremdenverkehr, über Umweltschutz und Gesundheit bis hin zur Gleichstellung der Geschlechter.

Dabei sitzt ein Abgeordneter im Normalfall als ständiges Mitglied in einem Ausschuss und als stellvertretendes Mitglied in einem anderen.

Seit Beginn der Legislaturperiode 2004 bin ich ständiges Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL). Ich bin außerdem stellvertretendes Mitglied in der Delegation für die Beziehungen zu der Schweiz, Island und Norwegen sowie im gemischten parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Zuletzt bin ich noch stellvertretendes Mitglied in der Delegation der paritätischen parlamentarischen Versammlung AKP-EU.

Als Parlamentarier besteht meine Aufgabe hauptsächlich darin die Parlamentsarbeit mitzugestalten und an Gesetzesentwürfen mitzuarbeiten.

Veröffentlicht die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf (Kommissionsvorschlag), wird dieser an den Rat und an das Europäische Parlament geschickt. Im Anschluss wird ein Abgeordneter vom Parlament beauftragt, die Meinung des Parlaments zu diesem Gesetzesentwurf (Bericht) herauszuarbeiten. Entsprechend seiner politischen Überzeugung versucht er dem Berichtsentwurf eine politische Einfärbung zu geben. Nachdem dieser Entwurf im zuständigen Ausschuss vorgestellt wurde, haben alle Abgeordnete die Möglichkeit Änderungsanträge einzureichen, über die dann gesondert im Ausschuss abgestimmt wird. Die Ausschüsse verwenden den größten Teil ihrer Zeit mit der Ausarbeitung von Berichten zu Gesetzgebungsvorschlägen.
Wird der Bericht letztlich als Ganzes im Ausschuss angenommen, ist die Willensbildung des Parlaments schon fast abgeschlossen. Ist man sich auch mit dem Rat und der Kommission innerhalb eines Drei-Parteien Gesprächs (Trilog) einig geworden, folgt nun noch die Abstimmung als ganzes im Plenum. Wird dem Gesetzesvorhaben zugestimmt, tritt das Gesetz mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Kam es zu keiner Einigung, hat das Parlament die Möglichkeit, den Bericht abzulehnen oder dem Rat Änderungen vorzuschlagen. Akzeptiert der Rat die Veränderung, ist der Rechtsakt angenommen. Lehnt er sie erneut ab, kommt das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Dort wird erneut versucht, einen Kompromiss zu finden. Gelingt es, ist der Rechtsakt angenommen. Gelingt es nicht, ist der Rechtsakt endgültig gescheitert.

 


 
 

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