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Kritik von Ulmer: Europäische Union beschließt zusätzliche Belastung von KMU im Busreiseverkehr
Dienstag, den 06. Juli 2010 um 15:06 Uhr

Straßburg. Heute stimmte das Europäische Parlament bezüglich der Rechte der Busreisenden in der Union ab. Zwar wurden die Rechte der Busreisenden gestärkt, gleichzeitig wurden aber die begründeten und vernünftigen Vorschläge der kleinen und mittelständischen Busunternehmen mit Füßen getreten. Der ÖPNV wurde aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie für Fahrgastrechte herausgenommen, der regionale Verkehr aber nicht. "Gerade in Deutschland bezieht sich der öffentliche Nahverkehr aber nicht nur auf innerstädtische Verkehre, sondern auch auf Überlandverkehre bis zu 50 km. Eine Trennung ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch bürokratisch", so Dr. Thomas Ulmer, der Mitglied des Europäischen Verkehrsausschusses ist.

Strikt abzulehnen sei außerdem die Vorauszahlungspflicht. Danach sollen Unternehmen für Vorfälle haften, die weder in ihrem Einflussbereich liegen oder von ihnen verschuldet sind. "Für solche Fälle gibt es in Deutschland bereits eine Haftpflichtversicherung, die jeder Busunternehmer abschließen muss", so Ulmer. Neben einer Verpflichtung zur Alternativbeförderung sieht Ulmer auch die Busfahrpreise kritisch, die sich bei all diesen Unterfangen drastisch erhöhen würden, um die finanziellen Belastungen der Unternehmer abzufedern. "Schlussendlich müssen sich die Menschen nämlich erstmal eine Fahrkarte leisten können, um dann in den Genuss dieser Rechte zu kommen", so Ulmer abschließend.

 

 
 
 

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