Start Presse Presse 2007 Sicherheitsbewertung, Zulassung und Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen harmonisiert
 
Sicherheitsbewertung, Zulassung und Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen harmonisiert

Enzyme werden seit Jahrhunderten bei der Lebensmittelherstellung und hauptsächlich in Backwaren, bei der Käseherstellung, der Stärkeverarbeitung sowie der Herstellung von Bier, Fruchtsäften und anderen Gertränken verwendet. In den letzten Jahren hat die Verwendung von Lebensmittelenzymen bei der Lebensmittelherstellung erheblich zugenommen. Damit stellen sich Fragen nach den potentiellen Risiken für die Gesundheit wie Allergenität, Toxität und mikrobiologische Restaktivität. Zudem werden Enzyme auch aus genetisch veränderten Mikroorganismen hergestellt.

"Eine einheitliche Sicherheitsbewertung auf europäischer Ebene ist damit unbedingt notwendig und längst überfällig, um einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten", so Dr. Thomas Ulmer, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament.

So wird sich das Parlament mit einem Vorschlag der Kommission befassen, der darauf abzielt, die Sicherheitsbewertung und Zulassung aller Lebensmittelenzyme zu harmonisieren und die entsprechenden Produkte zu kennzeichnen. Bislang waren die Rechtsvorschriften für die Verwendung von Enzymen bei der Lebensmittelherstellung in der EU nicht vollständig harmonisiert.

Die Verordnung sieht vor, dass Lebensmittelenzyme der Sicherheitsbewertung und Zulassung über eine Gemeinschaftsliste unterliegen. Alle Lebensmittelenzyme und deren Verwendung in Lebensmitteln sollen nach den Kriterien Sicherheit, technologischer Bedarf, Nutzen für die Verbraucher und Schutz der Verbraucher vor nicht vorschriftsmäßiger Verwendung bewertet werden.

Darüberhinaus werden Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittelenzyme eingeführt, die an die Hersteller oder direkt an die Verbraucher abgegeben werden.

 
 
 

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