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Klageabweisung privater Kliniken kein Kurswechsel - EU-Kommission sieht keinen Handlungsauftrag zur Neufassung von Vorschriften
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Auf Anfrage des Europaabgeordneten Dr. Thomas Ulmer hat die EU-Kommission klargestellt, dass sich aus dem Urteil gegen den Bundesverband privater Kliniken und der Asklepios Kliniken GmbH kein Handlungsauftrag ergibt. Dr. Ulmer: "Die Kommission stellt eindeutig klar, dass ihre Entscheidung vom 28. November 2005 nach wie vor gilt", so Ulmer. |



