Umbau wegen Behinderung: Kosten steuerlich absetzbar
Ein behindertengerechter Umbau des Wohnhauses kann von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in München vor Kurzem entschieden. In einem Urteil stufte er die Kosten für den Umbau, die beispielsweise nach einem Schlaganfall mit bleibender Behinderung anfallen, als außergewöhnliche Belastungen ein. "Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen!" freut sich Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter aus Mosbach.
Bisher haben Rechtsprechung und Finanzverwaltung den Abzug verwehrt, wenn durch die Umbaumaßnahmen ein Gegenwert geschaffen wurde und es daher an einer Belastung durch die Umbaukosten fehlte. Nach neuer Auffassung des Bundesfinanzhofs spielt der Gegenwert keine Rolle, wenn die Zwangsläufigkeit der Umbaumaßnahmen dominiert. "Davon ist auszugehen, wenn die Behinderung wie beispielsweise bei einem Schlaganfall unvorhersehbar war", erklärt Thomas Ulmer (CDU), "dadurch entsteht eine Zwangslage, die einen behinderungsbedingten Umbau unausweichlich macht. Menschen, die in solch eine schwierige Lebenssituation geraten, müssen sich in Zukunft keine Gedanken mehr um die Kosten für den Umbau des Wohnhauses machen."
