Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Schwere Umweltvergehen werden zukünftig EU-weit Sache des Strafrechts

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Mensch und Umwelt gefährdet, etwa durch illegale Abfallverklappung, radioaktive Verschmutzung oder den Schmuggel von geschützten Arten, wird bald in ganz Europa strafrechtlich verfolgt. Eine neue EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht, deren Endfassung auf einem Kompromiss zwischen Parlament und Ministerrat beruht, wird bald dafür sorgen, dass Umweltkriminalität auch rechtlich nirgends in der EU mehr als Kavaliersdelikt behandelt wird.

Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu handeln.

Dr. Thomas Ulmer, Mitglied im Ausschuss für Umwelt im Europäischen Parlament, begrüßte den Kompromiss: "Diese Regelung war schon lange überfällig. Denn nicht nur in Ländern wie Spanien, Griechenland oder Italien, sondern auch in Deutschland werden immer wieder schwere Umweltvergehen bekannt, deren strafrechtliche Verfolgung auf europäischer Ebene bisher nur unzulänglich geregelt war."

Auch Berichterstatter Hartmut Nassauer (CDU, Hessen) ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Wir haben diesen Entwurf für das erste europäische Strafgesetz entscheidend verbessert. Mit dem nun vorliegenden Kompromiss kann jedermann wissen, welche Umweltverstöße zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Somit ist der Rechtssicherheit und dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot Genüge getan."

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